Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt – Selbstbestimmungsgesetz in Kraft

Am Freitag tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Trans- und intergeschlechtliche Menschen können nun ihren Geschlechtseintrag und die Vornamen in amtlichen Dokumenten durch eine Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Sehen Sie diese und weitere Nachrichten bei WELT TV.

welt.de

Den ganzen Artikel lesen: welt.de

ungelesene nachrichten