BGH: Holocaustleugnung in Schreiben an Finanzamt keine Volksverhetzung

In einem Schreiben an das Finanzamt den Holocaust zu leugnen, ist keine Volksverhetzung. Mit dem Steuerverfahren, mit dem der strittige Brief zusammenhing, seien nur wenige Menschen beruflich befasst, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Das grundsätzlich strafbare Leugnen des Holocausts wurde demnach nicht verbreitet und fällt nicht unter den Tatbestand der Volksverhetzung. (Az. 3 StR 32/24)

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