Der mutmaßliche Russland-Spion Dieter S. bleibt in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht verschiedene Voraussetzungen dafür als gegeben an, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Bundesanwaltschaft hatte vor einem Monat vor dem Oberlandesgericht München Anklage gegen S. wegen weiterer Vorwürfe erhoben. (Az. AK 86/24)
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