Bundesgerichtshof: Drohnen-Fotos von Kunstwerken verletzen Urheberrechte

Ein Buchverlag hatte Luftaufnahmen von Kunstwerken auf Abraumhalden im Ruhrgebiet veröffentlicht. Trotz der sogenannten Panoramafreiheit sei das nicht ohne Weiteres erlaubt, heißt es nun vom Bundesgerichtshof.

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