Bundesgerichtshof: KO-Tropfen kein gefährliches Werkzeug im rechtlichen Sinn

KO-Tropfen sind kein gefährliches Werkzeug im Sinn des Strafgesetzbuchs. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Strafe für einen mutmaßlichen Sexualstraftäter muss nun neu verhandelt werden - sie könnte aber am Ende auch höher ausfallen. (Az. 5 StR 382/24)

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