Bundesverfassungsgericht entscheidet über Polizeipräsidenten als politische Beamte

Mit den Folgen der Kölner Silvesternacht von 2015/2016 befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es will eine Entscheidung darüber veröffentlichen, ob ein Polizeipräsident ein politischer Beamter sein darf. Die Anfrage dazu kommt vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster, das über den Fall des früheren Kölner Polizeipräsidenten urteilen soll. (Az. 2 BvL 2/22)

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