Nach einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) können zahlreiche Facebook-Nutzer auf Schadenersatz wegen eines Datenlecks im Jahr 2021 hoffen. Ein Urteil fiel am Montag in Karlsruhe noch nicht, doch ließ der zuständige sechste Zivilsenat in einer vorläufigen Einschätzung durchblicken, dass er den Verlust der Kontrolle über eigene Daten als Schaden werten könnte. Die spätere BGH-Entscheidung wird maßgeblich für andere Fälle, die noch an deutschen Gerichten liegen. (Az. VI ZR 10/24)
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