Ein Datenleck bei einem Onlineanbieter hat nicht automatisch Ansprüche auf Schadenersatz für betroffene Kunden zur Folge. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wurde vom Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Geklagt hatte ein Nutzer eines Musikstreamingdiensts.
stern.de