Datenleck bei Onlineanbieter muss keinen Anspruch auf Schadenersatz bedeuten

Ein Datenleck bei einem Onlineanbieter hat nicht automatisch Ansprüche auf Schadenersatz für betroffene Kunden zur Folge. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wurde vom Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Geklagt hatte ein Nutzer eines Musikstreamingdiensts.

stern.de

Den ganzen Artikel lesen: stern.de

ungelesene nachrichten