Lässt jemand seine Geschlechtsidentität in einem EU-Mitgliedsstaat rechtlich neu anerkennen, gilt das auch in anderen Mitgliedsstaaten. Eine Verweigerung der Anerkennung verstoße gegen die Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Freitag. Es ging um den Fall eines Transmanns aus Rumänien. (Az. C-4/23)
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