EuGH-Gutachter: Schlepper und humanitäre Helfer nicht über einen Kamm scheren

Beim Straftatbestand der Beihilfe zur illegalen Einreise sollen Gerichte kommerzielle Schlepper und Helfer mit humanitären oder privaten Gründen nicht über einen Kamm scheren müssen. Das verlange der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, befand am Donnerstag ein richterlicher Rechtsgutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Luxemburger Richter sind daran nicht gebunden, folgen den sogenannten Generalanwälten aber in den allermeisten Fällen. (Az. C-460/23)

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