EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig

Behördliche Verordnungen zur Einrichtung von Natur- oder Landschaftsschutzzonen, mit denen europäische Natura-2000-Gebiete unter Schutz gestellt werden, erfordern keine vorgelagerte strategische Umweltprüfung. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Rechtsstreit um einen Fall aus Deutschland klar. Rechtsakte zur Ausweisung solcher Schutzgebiete gehörten laut EU-Vorgaben nicht zur Gruppe jener Pläne und Programme, bei denen "zwingend eine Umweltprüfung" verlangt werde.

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