Deutschland muss bestimmte Wiesen besser schützen. Die Bundesrepublik habe keine geeigneten Maßnahmen getroffen, um Verschlechterungen dieser Gebiete zu verhindern, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es geht um sogenannte magere Flachlandmähwiesen und Bergmähwiesen, die als Natura-2000-Gebiete geschützt sind. (Az. C-47/23)
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