Geldstrafe: Gericht glaubt nicht an Alkoholfahrt durch Schnaps-Pralinen
Ein Mann erklärte dem Frankfurter Amtsgericht, der Verzehr von Schnaps-Pralinen hätte zu seiner Alkoholfahrt geführt. Das Gericht zweifelte: Für 1,32 Promille hätte er eine absurde Menge essen müssen.