Der Generalbundesanwalt muss Fragen eines Journalisten zu den Umständen der Abschiebung des sogenannten Tiergartenmörders beantworten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab mit einem am Montag verkündeten Beschluss einem Eilantrag des Pressevertreters teilweise statt. (3 K 4458/24)
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