Der baden-württembergische Verfassungsschutz darf die AfD einem Urteil zufolge als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und entsprechend beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim wies eine dagegen gerichtete Beschwerde der Partei in einem am Mittwoch veröffentlichen unanfechtbaren Beschluss zurück. "Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes liegen vor", erklärte das Gericht. (Az. 1 S 1798/23)
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