Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Ausweisung eines wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilten türkischen Staatsbürgers gebilligt. Es wies eine Klage des Verurteilten gegen seine Ausweisung nach Angaben vom Freitag als unbegründet ab. Der Mann sei damit nun ausreisepflichtig, erklärte das Gericht. Gegen das Urteil kann allerdings noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt werden. (Az. 5 A 6607/21)
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