Gerichte bestätigen Regeln zu Mindestabstand von Wettbüros zu Schulen

Die Oberverwaltungsgerichte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben Regelungen zu Mindestabständen von Sportwettbüros zu Schulen bestätigt. In Niedersachsen müssen Wettbüros mindestens 200 Meter Abstand von Schulen und anderen regelmäßig von Kindern ohne Erwachsenenbegleitung besuchten Orten einhalten, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschied. Damit lehnte es Klagen einer Wettanbieters und eines Wettbüros aus Hannover auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ab. (Az. 10 LC 13/24 und 10 LC 14/24)

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