Haftstrafe im Schweinfurter Dämonenprozess: Angeklagter muss in Entziehungsanstalt

Im sogenannten Dämonenprozess hat das Landgericht Schweinfurt den geistigen Führer einer spirituellen Gemeinschaft zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht in dem Urteil am späten Dienstag die Unterbringung des Manns in einer Entziehungsanstalt an, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

stern.de

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