Mehr als zwei Jahre nach zwei Gullydeckelwürfen auf die Autobahn 7 in Niedersachsen ist die Verurteilung wegen versuchten Mordes rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf nach Angaben vom Freitag die Revision eines der Angeklagten, eines zur Tatzeit 20-Jährigen, gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim. Es hatte den jungen Mann zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. (Az. 4 StR 163/24)
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