Ende November entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die zwangsweise medizinische Behandlung von rechtlich betreuten Menschen. Am Donnerstag setzte es den Termin für die Urteilsverkündung in Karlsruhe auf den 26. November fest. Die Frage ist, ob die Betroffenen unbedingt im Krankenhaus behandelt werden müssen oder ob das auch in ihrer Wohneinrichtung möglich sein soll. (Az. 1 BvL 1/24)
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