Nordrhein-Westfalen: Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Verbot der Parole »From the river to the sea« bei Pro-Palästina-Demonstrationen

Die Polizei hatte es untersagt, dennoch skandierten Demonstranten auf Kundgebungen die anti-israelische Parole »From the river to the sea«. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun begründet, warum die Parole verboten ist.

spiegel.de

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