Oberverwaltungsgericht: OVG: Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für Bereitschaft
Zwei klagende Feuerwehrleute aus Mülheim waren in erster Instanz erfolglos. Nun stellt das Oberverwaltungsgericht fest, dass sie für Alarmbereitschaftszeiten finanziell entschädigt werden müssen.