Prozess in Stralsund - Junge (2) fällt von Brücke –kein Schmerzensgeld

Die Klage einer Mutter (37) auf 35 000 Euro Schmerzensgeld nach dem Sturz ihres Sohnes (2) von der Seebrücke in Zinnowitz wurde abgewiesen.
Foto: Tilo Wallrodt

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