Das Steuerstrafverfahren gegen den ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss bleibt ausgesetzt. Ein entsprechender Beschluss des Landgerichts Bochum aus dem August 2023 sei aus Sicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm nicht zu beanstanden, teilte das OLG am Dienstag mit. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bochum gegen die Aussetzung sei unbegründet.
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