Unterbringung in Psychiatrie nach Totschlag an Lebensgefährtin in Hessen

Das Landgericht im hessischen Fulda hat gegen einen 59-Jährigen wegen Totschlags an seiner Lebensgefährtin die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann gilt als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Januar in Alheim seine Freundin erstochen hatte.

stern.de

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