Urteil des Bundesgerichthofs: K.o.-Tropfen kein »gefährliches Werkzeug«
Ein Mann soll einer Bekannten K.-o.-Tropfen verabreicht haben, um sie sexuell zu missbrauchen. Eine rechtliche Definition der Tropfen ist dabei für das Strafmaß relevant. Nun hat der BGH ein vorheriges Urteil dazu gekippt.