Der Facebook-Mutterkonzern Meta darf Posts mit Falschinformationen zur Wirksamkeit der Coronaimpfungen löschen. Voraussetzung dafür ist, dass die Informationen nach Einschätzung von sachverständigen Gesundheitsbehörden falsch sind und voraussichtlich zu einer Impfverweigerung beitragen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag mitteilte. Sie dürfen auch keine sachbezogene Kritik am derzeitigen Erkenntnisstand darstellen. (Az.: 16 U 52/23)
stern.de