Weil er Bilder von Schutzmasken mit Hakenkreuzen darauf veröffentlichte, ist ein 63-Jähriger in Berlin des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen worden. Das Kammergericht überprüfte am Montag ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, das den Angeklagten im Januar noch freigesprochen hatte. Dabei habe es aber einen Rechtsfehler begangen, erklärte das Kammergericht.
stern.de