Die Behauptung, durch das Essen von Schnapspralinen versehentlich betrunken geworden zu sein, ist laut einem Urteil aus Hessen unglaubwürdig. Bei den in seinem Blut gemessenen 1,32 Promille Alkohol hätte ein Mann 0,2 bis 0,3 Liter Hochprozentiges trinken müssen, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main am Freitag mitteilte. Das entspräche mindestens 132 Kirschwasserpralinen einer bekannten Marke. (Az.: 907 Cs 515 Js 19563/24)
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