Verfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg beobachten
Die AfD Baden-Württemberg darf durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden. Ein Gericht wies eine Beschwerde der Partei zurück. Der Landesverband nennt die Begründung des Urteils „nur noch absurd“.