„Vorsätzlich Medienberichterstattung von öffentlichem Interesse unterbunden“

Das Landgericht Erfurt verpflichtet die AfD, klagenden Medien gleichberechtigten Zugang zu ihrer Wahlparty zu gewähren wie anderen Medienvertretern. Die Partei hält sich nicht daran und lässt lediglich Rechtsaußen-Medien rein. Nun verhängt das Gericht ein Ordnungsgeld.

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