„Wir reden hier nicht von Kavaliersdelikten“

Geldautomatensprengungen sollen zukünftig mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren geahndet werden. „Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sollte tunlichst als Verbrechen eingestuft werden“, sagt Heiko Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

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